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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Qubeat GmbH in Berlin
Geschäftsbereich Unterkunftsvermittlung



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Vermieter
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Mietvertrag Buchungs-
administration
Datenschutz Nutzungs-
bedingungen

 

Vermittlungsbedingungen für Mieter


1.    Anwendungsbereich
Für alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen der Unterkunftsvermittlung Berlin49, Inhaber Clemens Frotscher – im folgenden Berlin49 genannt – und dem Mieter gelten während der gesamten Vertragsdauer für jede Unterkunft , die von Berlin49 vermittelt wird, ausschließlich die folgenden Vertragsbedingungen.

2.    Berlin49 ist Vermittler
Zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Vermieter ist Berlin49 ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Vermieters. Die Überlassung der Unterkunft als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten von Berlin49. Im Falle der erfolgreichen Vermittlung kommt ein Mietvertrag ausschließlich zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Vermieter zustande.

3.    Abschluss des Vermittlungsvertrages mit Berlin49

Mit Ausfüllen der Informationsfelder und Abschluss des Buchungsvorgangs bietet der Mieter Berlin49 den Abschluss eines Unterkunftsvermittlungsvertrages verbindlich an. Das Angebot kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) abgegeben werden.

Bei Abgabe eines Angebots über elektronische Medien (Internet) macht der Mieter Berlin49 ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Absenden des Buchungsauftrages. Der Mieter steht auch für alle in dem Angebot mit aufgeführten Teilnehmern sowie für seine eigenen Verpflichtungen ein.

Berlin49 behält sich die Annahme des Angebots vor. Wenn Berlin49 gegenüber dem Mieter schriftlich, fernmündlich, per E-Mail (elektronischer Post) oder in sonstiger Weise die Buchung bestätigt, kommt zwischen dem Mieter und Berlin49 dieser Unterkunftsvermittlungsvertrag zustande.

4.    Mietvertrag bei erfolgreicher Vermittlung
Bei erfolgreicher Vermittlung einer Unterkunft schließt Berlin49 im Namen des Mieters und im Namen des Vermieters einen Mietvertrag zwischen dem Mieter und Vermieter.

Der Mieter verpflichtet sich, etwaige Änderungen am Mietvertrag unverzüglich gegenüber Berlin49 anzuzeigen, sofern diese für die weitere Administration für Berlin49 von Bedeutung sind.

5.    Buchungsbestätigung bei erfolgreicher Vermittlung

Berlin49 benachrichtigt den Mieter über die erfolgreiche Vermittlung seiner Unterkunft, indem Berlin49 dem Mieter eine Buchungsbestätigung per E-Mail schickt. Insbesondere bei kurzfristigen Änderungen kann diese Mitteilung ausnahmsweise auch telefonisch erfolgen.

Außerdem wird die Buchung im Mieterkonto hinterlegt und der Buchungszeitraum im Belegungskalender der Unterkunft als belegt markiert.

6.    Prüfung der Identität des Vermieters

Berlin49 hat keine Möglichkeiten, die Angaben des Vermieters auf  Richtigkeit zu überprüfen. Daher bleibt es Sache des Mieters, die Identität des Vermieters nach seinem alleinigen Ermessen zu überprüfen.

7.    Prüfung der Buchungsdaten

Der Mieter verpflichtet sich, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und Berlin49 ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen, der nach Ablauf einer Frist von 24 Stunden nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

8.    Rücksprache mit dem Vermieter
Der Mieter verpflichtet sich, innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Buchungsbestätigung Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen und seine Buchung persönlich gegenüber dem Vermieter zu bestätigen.

9.    Buchungsadministration

Berlin49 übernimmt im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit die Administration der Buchungen und die Betreuung derjenigen Kunden, die ihr Objekt über Berlin49 gebucht haben.

Der Mieter erklärt sich mit den Grundsätzen für die Buchungsadministration einverstanden, nach denen Berlin49 Änderungen und Stornierungen durchführt.  

Berlin49 benachrichtigt den Mieter per E-Mail über die Stornierung oder Änderung einer Buchung. Insbesondere bei kurzfristigen Ereignissen kann diese Mitteilung ausnahmsweise auch telefonisch erfolgen.

10.    Abwicklung mit dem Vermieter   

Der Vermieter stellt dem Mieter den Gesamtpreis einer Buchung in Rechung und zieht den Betrag beim Mieter ein. Der Vermieter oder sein Schlüsselhalter übergeben das Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt in dem vertraglich beschriebenen und gebrauchstauglichen Zustand.

11.    Sanktionen   

Berlin49 ist berechtigt, den Zugang zum Mieterkonto zu sperren, oder die Präsentation des Objektes vorübergehend auszusetzen, wenn der Mieter gegen diese Vertragsbestimmungen oder die Nutzungsbedingungen verstößt oder wenn durch das Verhalten des Mieters für Berlin49 der Eintritt eines Schadens droht. Dabei wird Berlin49 die Interessen des Mieters in angemessener Weise berücksichtigen. 

12.    Haftung
Grundsätzlich ist Berlin49 ausschließlich als Vermittler zwischen dem Mietern und dem Vermieter tätig und handelt im Auftrag und auf Rechnung des Vermieters. In diesen Fällen haftet Berlin49 nicht für die von den jeweiligen Vermietern gegenüber dem Mieter zu erbringenden Leistungen.

Berlin49 als Unterkunftsvermittler ist bei den einzelnen Angaben zu den Unterkünften auf die Informationen angewiesen, die von den jeweiligen Vermietern zur Verfügung gestellt werden. Berlin49 hat keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Berlin49 gibt daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf dieser Website enthalten sind und von Dritten zur Verfügung gestellt wurden.

Berlin49 haftet aus diesem Vermittlungsvertrag grundsätzlich nur für Schäden, die dem Mietern infolge einer von Berlin49 vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Für Schäden, die dem Mieter während der Anmietung einer Unterkunft entstehen, haftet Berlin49 als Vermittler nicht. Die Haftung von Berlin49 im Falle leichter Fahrlässigkeit ist beschränkt auf den Wert der Buchung, jedenfalls jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden. Eine gesetzliche, verschuldensunabhängige Haftung von Berlin49 bleibt hiervon unberührt. Berlin49 haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen.

13.   Schlussbestimmungen
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden mangelhafte Klauseln durch wirksame ersetzen, die diesen wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommen.  

Der Mieter kann Berlin49 nur in Berlin verklagen. Für Klagen des Vermittlers gegen den Mieter ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen gilt Berlin als vereinbart.


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