Mieten Sie eine

Ferienwohnung in Berlin

direkt beim Vermieter

"Ferienwohnung Berlin, Ferienhaus Berlin & Zimmer Berlin - Mieten Sie Ihre Unterkunft in Berlin einfach beim Vermieter."
Startseite   Suchen   So geht's   Reiseführer   Meine Buchung   Für Vermieter

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Qubeat GmbH in Berlin
Geschäftsbereich Unterkunftsvermittlung



Mieter-
bedingungen
Vermieter
bedingungen
Mietvertrag Buchungs-
administration
Datenschutz Nutzungs-
bedingungen

 

Mietvertrag


Für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen Mietern und Vermietern, die in Folge der Inanspruchnahme der Vermittlungsleistungen von Qubeat einen Mietvertrag schließen, gelten ausschließlich diese Vertragsbedingungen.

1.    Zu- Stande- Kommen des Mietvertrages

Bei erfolgreicher Vermittlung einer Unterkunft schließt Qubeat im Namen des Mieters und im Namen des Vermieters diesen Mietvertrag zwischen dem Mieter und Vermieter auf der Grundlage der Vermittlungsbedingungen für Mieter und der Vermittlungsbedingungen für Vermieter.

Den Parteien steht es frei, eine unterschriebene Ausfertigung des Mietvertrags zusätzlich per Fax oder auf dem Postweg zu übermitteln oder bei Übergabe der Unterkunft eine Ausfertigung des Mietvertrags gegenseitig zu unterzeichen.

In jedem Fall sind weitere Absprachen oder Änderungen nur wirksam, wenn sie schriftlich, per E-Mail oder FAX bestätigt werden. Ansonsten ist von der Wirksamkeit dieser Vertragsbedingungen auszugehen.
2.    Gegenstand des Mietvertrags
Der Mietvertrag wird über das Mietobjekt gemäß der zum Zeitpunkt der Buchung angezeigten Angebotsbeschreibung geschlossen. Desweiteren werden die in der Buchungsbestätigung enthaltenen Angaben Gegenstand des Mietvertrags. Die Buchungsbestätigung enthält folgende Angaben:

•    Name und Anschrift des Mieters
•    Name und Anschrift des Vermieter
•    Anschrift der Unterkunft
•    Max. zulässige Personenzahl für die Unterkunft
•    Mindestmietzeit für die Unterkunft
•    gebuchter Zeitraum
•    Saisonzeiten im gebuchten Zeitraum
•    Saisonpreise im Gebuchten Zeitraum
•    Personenanzahl, die beherbergt werden soll
•    Mietpreis inklusive Endreinigung und aller weiteren Nebenkosten
•    Höhe der Kaution, wenn angegeben
•    Zeitfenster für die An- und Abreise
•    Ort der Schlüsselübergabe
•    Zeitpunkt der Bezahlung
•    pauschale Stornierungsgebühr, abhängig vom zeitlichen Abstand zwischen Stornierung und Anreise

3.    Kaution

Wurde eine Kaution als Sicherheitsleistung vereinbart, ist sie Voraussetzung für die Übergabe der Unterkunft an den Mieter und spätestens bei der Übergabe der Unterkunft an den Vermieter in Bargeld (EUR) zu leisten.

Der Vermieter zahlt die Kaution bei Mietende an den Mieter sofort zurück. Vorraussetzung ist jedoch, dass das die Unterkunft (inklusive sämtlicher überlassener Schlüssel) geräumt und mit vollständigen Inventar zurückgegeben wird, und sich bei der Rückgabe in vertragsgemäßem unbeschädigten Zustand befindet. Der Vermieter ist berechtigt, die Rückzahlung der Kaution bei Schäden am Mietobjekt bis zur Klärung aller Umstände und Behebung der Schäden zu verweigern.

4.    Mietverhältnis, Dauer, Gebrauch:

Das Mietverhältnis bezieht sich auf die in der Buchungsbestätigung benannte Unterkunft einschließlich des gesamten in der Beschreibung aufgeführten Inventars. Das Mietobjekt darf ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung des Vermieters nicht mit einer größeren Anzahl von Personen als in der  Buchungsbestätigung genannt belegt werden.

Die Unterkunft darf ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden.

Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, eine Kündigung ist dazu nicht erforderlich. Im Fall einer Kündigung endet das Mietverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist. Nur schriftliche Kündigungen sind wirksam (vgl. §568Abs 1 BGB).

Der Vermieter gewährleistet, dass das die Unterkunft dem Mieter während der vereinbarten Mietdauer uneingeschränkt zum vertragsgemäßen Gebrauch zu Verfügung steht. Eine Kündigung des Vermieters ist jedoch in folgenden Fällen möglich:

•    Der Mieter gerät mit der Zahnung der vereinbarten Miete in Rückstand.

•    Infolge des Eintritts unvorhersehbarer und vom Vermieter nicht beeinflussbarer Umstände (z.B. Hochwasser, Brand, Sturm) ist die Nutzung des Mietobjektes zum vereinbarten Zeitpunkt unmöglich geworden.

•    Bei schwer wiegenden Vertragsverletzungen des Feriengastes, insbesondere Verstöße gegen die Hausordnung und nachhaltige Störungen des Hausfriedens. Nach vorausgegangener vergeblichen Abmahnung.

5.    Schlüssel, Schließanlage, Chipkarten zur Türöffnung
Der Mieter ist nicht befugt, weitere Schlüssel für die Unterkunft anzufertigen. Beim Auszug darf der Mieter keine Schlüssel zurückbehalten.

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Unterkunft unter Umständen mit einer Schließanlage ausgestattet ist. Sofern ein Schlüssel verloren oder gestohlen wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte (Diebe, Einbrecher) besteht. Im Interesse der Sicherheit muss deshalb in solchen Fällen die Schließanlage ersetzt oder geändert werden, systembedingt sind dabei auch alle Schlüssel auszutauschen und es entstehen hohe Kosten (bei Chipkarten: Neuprogrammierung der Anlage, u. U. Kartentausch).

Der Mieter ist verpflichtet jeden Schlüsselverlust (oder Chipkarte) unverzüglich dem Vermieter zu melden.

Der Mieter ist verpflichtet die Kosten, die zur Wiederherstellung der Sicherheit im Falle eines Verlustes oder Diebstahls erforderlich sind, zu tragen. Diese Verpflichtung besteht dann nicht, wenn der Mieter Umstände nachweist, aus denen sich ergibt, dass ein Missbrauch der Schlüssel ausgeschlossen ist (Beispiel: Der Schlüsselbund ist bei einer Urlaubsfahrt von einem Fährschiff ins Meer gefallen). Der Nachweis kann auch durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Mieters erfolgen. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er rechtlich zum Ersatz des Schadens, der Dritten infolge einer Verletzung seiner Pflichten entsteht, haftbar sein kann. Entsprechendes gilt bei Chipkarten.

6.    Benutzung der Mieträume, Untervermietung, Tierhaltung
Der Mieter hat das Haus / die Mieträume samt Zubehör sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend zu pfleglich zu behandeln, insbesondere für gehörige Reinigung und Lüftung zu sorgen.

Der Mieter darf die Mieträume nur zum Wohnen benutzen. Will er sie zu andern Zwecken nutzen, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Hunde und Katzen und andere Tiere mit entsprechender Größe dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters in den Mieträumen gehalten werden.

7.    Schäden am Mietobjekt, Rauchverbot
Der Mieter ist für alle, zum Mietobjekt gehörenden Einrichtungen im Rahmen seiner allgemeinen Obhutspflicht für fremdes gemietetes Eigentum verantwortlich und daher verpflichtet, für alle von ihm oder von seinen Mitreisenden verursachten Schäden und übermäßige Abnutzung aufzukommen, die während des Aufenthalts ggf. im und am Mietobjekt entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, innerhalb geschlossener Räume des Mietobjekts nicht zu rauchen und wird seine Mitreisenden zur Einhaltung des Rauchverbotes anhalten, wenn die Unterkunft als Nichtraucher- Unterkunft angeboten wurde.

Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus bzw. an der Ferienwohnung oder dessen/deren Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich - nicht erst bei der Abreise - anzuzeigen.

Tritt in den Wohnräumen Ungeziefer auf, so ist dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Sofern für den Befall des Hauses mit Ungeziefer ein falsches Wohnverhalten des Mieters ursächlich ist oder den Ungezieferbefall begünstigt hat oder das Ungeziefer vom Mieter eingeschleppt wurde, ist er verpflichtet, die Kosten der Bekämpfung durch einen Fachbetrieb sowie alle Folgekosten (zum Beispiel Renovierungskosten und Mietausfall) dem Vermieter zu erstatten.

Alle Schäden sind spätestens bei der Abreise zu ersetzen, sofern der Mieter nicht einen angemessenen, zur Deckung der Schäden ausreichenden Geldbetrag als Sicherheit leistet.

8.    Administration der Buchung
Die diesem Mietvertrag zugrunde liegende Buchung kann gemäß den Grundsätzen für die Buchungsadministration geändert oder storniert werden. Die veränderten Buchungsdaten werden dann Gegenstand dieses Mietvertrags. Die Parteien vereinbaren, dass Qubeat die Administration der Buchung übernimmt.

9.    Änderung von An- und Abreise, Stornierung eines Zeitraums
Wird der An- oder Abreisetag geändert, so dass ein Zeitraum storniert wird, erfolgt die Stornierung nach den Grundsätzen für die Buchungsadministration, wenn der Mieter bei der Buchung pauschalen Stornierungsbedingungen ausdrücklich und rechtswirksam zugestimmt hat.

Andernfalls ist der Mieter im Falle der Stornierung eines Zeitraum verpflichtet, den Mietausfall abzüglich ersparter Aufwendungen des Vermieters zu ersetzen, falls es diesem im Rahmen seiner üblichen Bemühungen um Mieter nicht gelingt, das Mietobjekt in dem fraglichen Zeitraum anderweitig zu vermieten.

Durch die Stellung eines geeigneten Ersatzmieters (siehe Punkt 11) kann der Mieter seine Schadensersatzpflicht oder anzusetzende Stornierungsgebühren abwenden.

10.    Stornierung einer Buchung
Wird eine Buchung vollständig storniert, werden für die stornierten Nächte Stornierungsgebühren erhoben, erfolgt die Stornierung nach den Grundsätzen für die Buchungsadministration, wenn der Mieter bei der Buchung pauschalen Stornierungsbedingungen ausdrücklich und rechtswirksam zugestimmt hat.

Andernfalls ist der Mieter im Falle der Stornierung verpflichtet, den Mietausfall abzüglich ersparter Aufwendungen des Vermieters zu ersetzen, falls es diesem im Rahmen seiner üblichen Bemühungen um Mieter nicht gelingt, das Mietobjekt in dem fraglichen Zeitraum anderweitig zu vermieten.

Durch die Stellung eines geeigneten Ersatzmieters (siehe Punkt 11) kann der Mieter seine Schadensersatzpflicht und Stornierungsgebühren abwenden.

11.    Ersatzmieter

Der Mietvertrag kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch einen Mieter auf andere, dritte Personen ist mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. Sofern keine besonderen Umstände, insbesondere im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit des vom Mieter vorgeschlagenen neuen Mieters bestehen, kann der Vermieter seine Zustimmung zum Mieterwechsel nicht verweigern.

12.    Berechnung der pauschalen Stornierungsgebühren
Gemäß der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Stornierungstabelle wird in Abhängigkeit des verbleibenden Zeitraums zwischen der Stornierung und der Anreise ein Anteil des vereinbarten Übernachtungspreises als Gebühr berechnet. Die Kosten für die Endreinigung entfallen.

13.    Berechtigte außerordentliche Kündigung
Die Verpflichtung des Feriengastes zur Leistung von Stornierungsgebühren oder Schadensersatz gemäß Punkt 10 gilt nicht im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Feriengastes.

14.    Beendigung des Mietverhältnisses.

Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der Kündigungsfrist oder falls es nicht gekündigt wurde - nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch (vgl. § 545 BGB) auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter die Wohnräume nicht räumt und den Gebrauch fortsetzt.

Bei Beendigung der Mietzeit hat der Mieter die Räume in ordentlichem Zustand spätestens bis zum vereinbarten Abreisezeitpunkt zurückzugeben. Benutztes Geschirr und Töpfe/Pfannen sind auch dann, wenn eine durch die Vermieter vorzunehmenden Endreinigung vereinbart wurde, vom Mieter ordentlich zu spülen und aufzuräumen.

Falls keine Endreinigung durch den Vermieter vereinbart wurde, ist das Ferienhaus bzw. Wohnung sorgfältig geputzt und gereinigt sowie aufgeräumt in dem Zustand, wie es angetroffen wurde, zurückzugeben.

15.    Auflösung des Vertrags mit Qubeat

Die Auflösung des Rechtsverhältnisses des Mieters oder Vermieter mit Qubert berührt diesen Vertrag nicht. Löst eine Partei den Vertrag zu Qubeat, übernimmt der Vermieter die Administration der Buchung gemäß den Grundsätzen für die Buchungsadministration.

16.    Rechtswahl, Gerichtsstand. Sonstiges

Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.

Für den Fall, dass der Feriengast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist, in dem das vermietete Mietobjekt gelegen ist.

Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. 


Impressum

AGB

Kontakt

Wichtige Schlagwörter dieser Seite

Berlin
Ferienwohnung
Apartment
Unterkunft
Ferienhaus
Gästezimmer

Charlottenburg
Friedrichshain
Hellersdorf
Hohenschönhausen
Köpenick
Kreuzberg

Lichtenberg
Marzahn
Mitte
Neukölln
Pankow
Prenzlauer Berg

Reinickendorf
Schöneberg
Spandau
Steglitz
Tempelhof
Tiergarten

Treptow
Wedding
Weissensee
Wilmersdorf
Zehlendorf
Mieten

Qubeat GmbHUnterkunftsvermittlung Berlin49.deAachener Straße 3910713 BerlinT:+49 30 - 600 544 00T:+49 30 - 600 544 01