Vermittlungsbedingungen für Vermieter
1. Anwendungsbereich
Für alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen der Qubeat GmbH – im folgenden Qubeat – und dem Vermieter gelten während der gesamten Vertragsdauer für jede Unterkunft des Vermieters, die von Qubeat angeboten wird, ausschließlich die folgenden Vertragsbedingungen.
2. Qubeat ist Vermittler
Zwischen dem Vermieter und dem jeweiligen Mieter ist Qubeat ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Vermieters. Die Überlassung der Unterkunft als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten von Qubeat. Im Falle der Erfolgreichen Vermittlung kommt ein Mietvertrag ausschließlich zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Vermieter zustande.
3. Registrierung und Nutzung des Vermieterkontos
Die Registrierung als Vermieter und die Nutzung des Vermieterkontos erfolgt unentgeltlich. Der Vermieter versichert, das Registrierungs-Formular wahrheitsgetreu auszufüllen.
4. Unterkünfte erstellen und bearbeiten
Der Vermieter erfasst alle Daten zur Beschreibung seiner Unterkunft eigenständig über die Webseite von Qubeat. Der Vermieter versichert, das Online-Formular wahrheitsgetreu auszufüllen. Er stellt Qubeat das Bild- und Dokumentationsmaterial der Unterkunft – für welches er die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzt - unentgeltlich zur Verfügung und gestattet die Nutzung. Preise sind inklusive der gesetzlichen Steuern anzugeben.
Der Vermieter verpflichtet sich, die auf Basis seiner Angaben von Qubeat erstellte Online-Präsentation seiner Unterkunft auf die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen und etwaige Fehler oder Änderungswünsche unverzüglich schriftlich oder mittels Erfassung über das Online-Formular mitzuteilen.
Selbst oder durch Dritte verursachte, später auftretende Veränderungen an der Unterkunft (z.B. Veränderung der Ausstattung) oder in dessen Umgebung (z.B. Bauarbeiten) teilt der Vermieter Qubeat unverzüglich schriftlich oder mittels Erfassung über das Online-Formular mit.
Der Vermieter verpflichtet sich, in seiner Objektpräsentation keinerlei Hinweise auf private oder kommerzielle Internetseiten, Kontaktadressen (z.B. E-Mail Adresse) oder Telefonnummern anzugeben.
5. Unterkünfte reservieren, sperren und freigeben
Der Vermieter kann seine Unterkunft Eigenbelegen oder anderweitig vermieten. Diese Termine müssen unverzüglich im Vermieterkonto über die Funktion „Reservieren“ eingegeben werden, so dass diese Termine als belegt ausgewiesen werden können. Sollte es dennoch zu einer Doppelbelegung kommen, hat die Buchung von Qubeat Vorrang.
Dem Vermieter stehen die Funktionen „Sperren“ und „Freigeben“ zu Verfügung. Gesperrte Objekte werden durch Qubeat nicht angeboten oder vermittelt.
6. Max. Personenanzahl, Mindestmietzeit, Mietfreigabe und Karenztag
Dem Vermieter stehen die Funktionen „Maximale Personenanzahl“, „Mindestmietzeit“, „Mietfreigabe“, und „Karenztage“ zu Verfügung. Unterkünfte werden von Qubeat nur in Übereinstimmung mit diesen Angaben angeboten oder vermittelt.
Die „Maximale Personenanzahl" gibt an, wie viele Personen in der Unterkunft gleichzeitig beherbergt werden können.
Die „Mindestmietzeit" gibt an, wie viele Nächte eine Unterkunft je Buchung mindestens gemietet werden muss.
Die „Mietfreigabe" gibt an, mit welchem zeitlichen Abstand die Unterkunft im Voraus vermittelt werden soll.
„Karenztage" geben an, ob zwischen der Abreise eines Gastes und der Anreise eines anderen Gastes ein zeitlicher Abstand liegen soll.
7. Überprüfung von neu erstellten und geänderten Unterkünften
Qubeat nimmt neu erstelle Unterkünfte nach eigenem und alleinigen Ermessen in der Regel innerhalb eines Werktags in sein Angebot auf und präsentiert sie im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit im Internet.
Werden durch den Vermieter Änderungen an der Unterkunft vorgenommen, erfolgt die Aktualisierung dieser Änderungen nach eigenem und alleinigem Ermessen von Qubeat in der Regel innerhalb eines Werktags.
Sollte das Angebot fehlerhaft oder veraltet sein, ist der Vermieter verpflichtet, seine Unterkunft unverzüglich zu sperren, bis die fehlerhaften Angaben durch eine Aktualisierung des Angebots durch Qubeat korrigiert sind.
8. Vermittlung von Unterkünften
Der Vermieter beauftragt Qubeat, jede Unterkunft des Vermieters, die von Qubeat angeboten wird, auf der Grundlage dieses Geschäftsbesorgungsvertrages in seinem Namen und auf seine Rechnung an Dritte zu vermitteln.
Macht ein Mieter Qubeat ein Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages, mit dem Ziel, eine Unterkunft zu mieten, überprüft Qubeat die Verfügbarkeit der Unterkunft anhand des aktuellen Belegungskalenders.
Ist die Unterkunft als Verfügbar ausgewiesen, wird Qubeat in der Regel ohne weitere Rücksprache mit dem Vermieter das Angebot des Mieters auf der Grundlage der Vermittlungsbedingungen für Mieter annehmen und Mieter und Vermieter über die erfolgreiche Vermittlung unterrichten.
9. Mietvertrag bei erfolgreichen Vermittlung
Bei erfolgreicher Vermittlung einer Unterkunft schließt Qubeat im Namen des Mieters und im Namen des Vermieters einen Mietvertrag zwischen dem Mieter und Vermieter.
Der Vermieter verpflichtet sich, etwaige Änderungen am Mietvertrag unverzüglich gegenüber Qubeat anzuzeigen, sofern diese für die weitere Administration für Qubeat von Bedeutung sind.
10. Buchungsbestätigung bei erfolgreicher Vermittlung
Qubeat benachrichtigt den Vermieter über die erfolgreiche Vermittlung seiner Unterkunft, indem Qubeat dem Vermieter eine Buchungsbestätigung per E-Mail schickt. Insbesondere bei kurzfristigen Änderungen kann diese Mitteilung ausnahmsweise auch telefonisch erfolgen.
Außerdem wird die Buchung im Vermieterkonto hinterlegt und der Buchungszeitraum im Belegungskalender der Unterkunft als belegt markiert.
Gleichzeitig wird der Mieter mit erhalt seiner Buchungsbestätigung aufgefordert, sich innerhalb von 24 Stunden beim Vermieter zu melden, um die verbindliche Buchung ein zweites Mal persönlich gegenüber dem Vermieter zu bestätigen.
11. Prüfung der Identität des Mieters
In der Regel hat Qubeat keine Möglichkeiten, die Angaben des Mieters auf Richtigkeit zu überprüfen, wenn die Buchung fernmündlich oder über das Internet erfolgt. Daher bleibt es Sache des Vermieters, die Identität des Mieters nach seinem alleinigen Ermessen zu überprüfen.
12. Bestätigung der Kenntnisnahme
Der Vermieter verpflichtet sich gegenüber Qubeat, neue Buchungen innerhalb von 24 Stunden in seinem Vermieterkonto zu bestätigen.
Die Bestätigung dient ausschließlich der Qualitätssicherung der von Qubeat erbrachten Vermittlungsleistung. Bestätigt der Vermieter eine neue Buchung nicht, wird Qubeat nach eigenem und alleinigem Ermessen versuchen, Rücksprache mit dem Vermieter oder Mieter zu halten.
Führen diese Bemühungen von Qubeat ins Leere, ist Qubeat nach eigenem und alleinigem Ermessen berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintritt eines Schadens für Qubeat oder die Mietparteien abzuwenden.
13. Buchungsadministration
Qubeat übernimmt im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit die Administration der Buchungen und die Betreuung derjenigen Kunden, die ihr Objekt über Qubeat gebucht haben.
Der Vermieter erklärt sich mit den Grundsätzen für die Buchungsadministration einverstanden, nach denen Qubeat Änderungen und Stornierungen durchführt.
Qubeat benachrichtigt den Vermieter per E-Mail über die Stornierung oder Änderung einer Buchung. Insbesondere bei kurzfristigen Ereignissen kann diese Mitteilung ausnahmsweise auch telefonisch erfolgen.
14. Abwicklung mit dem Mieter
Der Vermieter stellt dem Mieter den Gesamtpreis einer Buchung in Rechung und zieht den Betrag beim Mieter ein. Der Vermieter oder sein Schlüsselhalter übergeben das Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt in dem vertraglich beschriebenen und gebrauchstauglichen Zustand.
15. Provision bei Vermittlung
Für die Vermittlungsleistung zahlt der Vermieter an Qubeat einen Anteil von 19% auf den Gesamtpreis der durch Qubeat vermittelten Buchung. Zum Gesamtpreis der Buchung zählen alle Übernachtungskosten und Nebenkosten, die in der Buchungsbestätigung aufgezählt sind. Im Provisionssatz ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Die Vermittlungsleistung gilt mit der Übermittlung einer Buchungsbestätigung an den Vermieter und Mieter als erbracht.
Führt Qubeat eine Buchungsänderung durch, wird der Provisionsbetrag auf der Grundlage des neuen Gesamtpreises neu ermittelt. Zum neuen Gesamtpreis zählen dann auch Stornierungsgebühren, wenn diese bei einer Buchungsänderung anfallen. Die Vermittlungsleistung gilt durch die Übermittlung einer Buchungsänderung an den Vermieter und Mieter als erbracht.
Qubeat erstellt regelmäßig eine Provisionsberechnung, die alle Buchungen berücksichtigt, deren Abreisetag im vorangegangenen Monat lag. Der Vermieter überweist den berechneten Betrag innerhalb von 14 Tagen an Qubeat, nachdem der Vermieter über die Provisionsberechnung in Kenntnis gesetzt worden ist. Qubeat erstellt eine Rechnung, sobald der berechnete Betrag vollständig auf das Konto von Qubeat eingegangen ist.
16. Verzicht auf Provision bei Stornierung
Für den Fall der vollständigen Stornierung einer Buchung berechnet Qubeat keine Stornierungsgebühr für diese Buchung, es sei denn, die Stornierung ist durch den Vermieter in grob fahrlässiger Weise zu vertreten. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn er wiederholt den Belegungskalender nicht pflegt oder gezielt versucht, Provisionszahlungen an Qubeat zu vereiteln.
17. Nutzungs- und Eigentumsrechte am Objekt
Überträgt der Vermieter die Nutzungs- oder Eigentumsrechte an dem Objekt auf einen anderen, stellt er sicher, dass sein Nachfolger den Kunden das Objekt zu den bereits reservierten Terminen zur Verfügung stellt. Der Vermieter wird Qubeat die Übertragung der Nutzungs- oder Eigentumsrechte an dem Objekt unverzüglich mitteilen.
18. Sanktionen
Qubeat ist berechtigt, den Zugang zum Vermieterkonto zu sperren, oder die Präsentation des Objektes vorübergehend auszusetzen, wenn der Vermieter gegen diese Vertragsbestimmungen oder die Nutzungsbedingungen verstößt oder wenn durch das Verhalten des Vermieters für Qubeat der Eintritt eines Schadens droht. Dabei wird Qubeat die Interessen des Vermieters in angemessener Weise berücksichtigen.
19. Haftung
Der Vermieter gewährleistet den ordnungsgemäßen Zustand des Objektes und haftet für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben und das Vorliegen der zugesicherten Eigenschaften gegenüber Qubeat für Ihr daraus entstehende Schäden.
Dies gilt insbesondere für korrekte Angaben und das von ihm gelieferte Bild- und Dokumentationsmaterial. Der Vermieter versichert, dass er zur Übertragung der vertragsgegenständlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte berechtigt ist.
Gegenüber dem Mieter und Qubeat haftet der Vermieter für das fristgerechte zur Verfügung stellen des Objektes in vertragsgemäßem und miettauglichem Zustand und dessen Unterhalt.
Der Vermieter stellt Qubeat außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von der Haftung frei.
Sollte Qubeat aufgrund gerichtlicher Entscheidungen oder außergerichtlicher Vereinbarungen einem Mieter Schadensersatz, Rückzahlungen usw. leisten müssen, kann Qubeat in vollem Umfang auf den Vermieter zurückgreifen.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat der Vermieter neben den Schadensersatz- und Minderungsansprüchen des Mieters sämtliche Aufwendungen von Qubeat für Anwalts- und Gerichtskosten in vollem Umfang zu tragen.
Qubeat übernimmt keine Haftung für durch den Mieter verursachte Schäden und Entwendungen. Diese werden dem Vermieter direkt durch die Kunden ersetzt.
20. Kündigung
Dieser Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 7 Kalendertagen gekündigt werden.
21. Kündigungsfolgen
Die Auflösung des Vertrages hat zu Folge, dass Qubeat seine Vermittlungstätigkeit für den Vermieter und die Administration der Buchungen einstellt.
Die Auflösung des Vertrages hat keinen Einfluss auf bereits abgeschlossene Mietverträge. Der Vermieter bleibt insoweit zur Leistung verpflichtet und übernimmt die Administration der Buchungen gemäß den vereinbarten Grundsätzen.
Mit der Abgabe der Kündigungserklärung wird die Provision für alle vor oder nach der Kündigungserklärung erbrachten Vermittlungsleistungen sofort fällig.
Infolge der Kündigung wird das Vermieterkonto nach Ablauf der Kündigungsfrist geschlossen.
22. Schlussbestimmungen
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden mangelhafte Klauseln durch wirksame ersetzen, die diesen wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommen. Alle Auseinandersetzungen und Unstimmigkeiten aus diesem Vertrag sollen einvernehmlich geregelt werden. Nur für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung gilt Berlin als Gerichtsstand.